Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5797
VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16.DA (https://dejure.org/2017,5797)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21.02.2017 - 1 L 3064/16.DA (https://dejure.org/2017,5797)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 1 L 3064/16.DA (https://dejure.org/2017,5797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,5797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 S 1 Nr 2 BLV, § 50 Abs 1 S 1 BLV, Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 S 1 VwGO
    Beförderungsrunde 2016 der Deutschen Telekom

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beförderungsrunde 2016 der Deutschen Telekom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (32)

  • VG Minden, 10.08.2016 - 10 L 750/15

    Anspruch eines Beamten auf Erlangen eines effektiven Rechtsschutzes zur Sicherung

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16
    Diese Bewertung durch das erkennende Gericht gilt insbesondere unter vergleichender Berücksichtigung der entsprechenden Beurteilung des Beigeladenen (zur Zulässigkeit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beurteilung eines Beigeladenen siehe OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.08.2016 - 10 L 750/15 -, abgedruckt bei juris).

    Auch wenn vom Ansatz her davon auszugehen ist, dass das Maß der Gewichtung einer höherwertigen Tätigkeit grundsätzlich dem Beurteilungsspielraum des Beurteilers unterfällt (so VG Aachen, Beschluss vom 16.09.2016 - 1 L 676/16 -, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, abgedruckt bei juris), vermag alleine dieser Hinweis keine sachlich fundierte Begründung des Umfangs der Berücksichtigung der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben darzustellen, denn es handelt sich um nicht mehr als einen formelhaften Hinweis ohne jede substantielle Aussagekraft (ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 a.a.O; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 B 1459/15 - Beschluss vom 22.06.2016 - 1 B 321/16 - VG Minden, Beschluss vom 10.08.2016 - 10 L 750/15 -, alle abgedruckt bei juris).

    Zusammenfassend ist an dieser Stelle festzuhalten, dass sich die angegriffene Auswahlentscheidung hier als rechtswidrig und den Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin verletzend erweist, weil es der maßgeblichen dienstlichen Beurteilung der Antragstellerin an der erforderlichen Nachvollziehbarkeit und Plausibilität fehlt (im Ergebnis ebenso VG Minden, Beschluss vom 10.08.2016 a.a.O.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 a.a.O.; siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2016 a.a.O.).

    Ob sich die Antragstellerin - wie seitens der Antragsgegnerin vorgetragen wird - bislang noch nicht in dem erforderlichen Umfang auf einem höherwertigen Dienstposten bewährt hat, kann unter Hinweis auf die entsprechenden obigen Ausführungen in Zweifel gezogen werden, bedarf hier jedoch keiner weiteren - einem möglichen Hauptsacheverfahren vorbehaltenen (vgl. hierzu VG Minden, Beschluss vom 10.08.2016 a.a.O.) - Erörterung.

  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233

    Konkurrentenstreit, Beamter, Leistungsgrundsatz, Auswahlentscheidung,

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16
    Hiergegen ist in grundsätzlicher Hinsicht nichts zu erinnern, denn ein derart ausgestaltetes Verfahren schafft die Voraussetzungen dafür, dass die erbrachten Leistungen in sachgerechter Würdigung ihrer Wertigkeit und in Anwendung eines gleichen Beurteilungsmaßstabes beurteilt werden und somit ein aussagefähiges, objektives und vergleichbares Bild von Leistung und Befähigung der Beurteilten entsteht (im Ergebnis ebenso Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 -, mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen, jeweils abgedruckt bei juris, zu der insoweit gleichlautenden Beurteilungsrichtlinie in der Fassung vom 19.06.2015).

    Entscheidend für die Beurteilung ist indes nicht der Umstand, dass höherwertige Aufgaben wahrgenommen wurden, sondern es ist auf die Anforderungen des konkreten statusrechtlichen Amtes abzustellen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 -, abgedruckt bei juris), wobei dem Umstand, dass Statusamt und tatsächlich wahrgenommener Dienstposten wertungsmäßig auseinanderfallen, bei der Bildung des Gesamturteils Rechnung getragen werden kann (so Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.11.2015 a.a.O.; siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 a.a.O).

    Auch wenn die Einstufung des innegehabten Dienstpostens kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium darstellt und ein genereller Rückschluss des Inhalts, dass der Inhaber eines höherwertigen Dienstpostens per se leistungsstärker als der Inhaber eines niedriger bewerteten Dienstpostens ist (BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 39/04 - abgedruckt bei juris), nicht zulässig ist, so besteht dennoch ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass ein Beamter, der die Aufgaben eines Dienstpostens, der einer deutlich höheren Besoldungsgruppe als der dem Statusamt entsprechenden zugeordnet ist, gut erfüllt, die geringeren Anforderungen seines Statusamtes in mindestens ebenso guter oder besserer Weise erfüllt (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.11.2015 a.a.O.).

    In dem weiteren seitens der Antragsgegnerin angeführten, oben bereits erwähnten Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 10.11.2015 a.a.O.) hatte der Antragsteller ausschließlich das abschließende Gesamturteil angegriffen.

  • OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16
    Hiergegen ist in grundsätzlicher Hinsicht nichts zu erinnern, denn ein derart ausgestaltetes Verfahren schafft die Voraussetzungen dafür, dass die erbrachten Leistungen in sachgerechter Würdigung ihrer Wertigkeit und in Anwendung eines gleichen Beurteilungsmaßstabes beurteilt werden und somit ein aussagefähiges, objektives und vergleichbares Bild von Leistung und Befähigung der Beurteilten entsteht (im Ergebnis ebenso Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 -, mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen, jeweils abgedruckt bei juris, zu der insoweit gleichlautenden Beurteilungsrichtlinie in der Fassung vom 19.06.2015).

    Angesichts der Vielzahl der Beamten der Deutschen Telekom AG, die regelmäßig zu beurteilen sind, und angesichts der Vielfältigkeit der auf den unterschiedlichsten Dienstposten jeweils wahrgenommenen Aufgaben scheidet die Vorgabe fester Umrechnungsparameter in Form eines "Schlüssels", der die Relation und das Zusammenspiel der in den beiden Bewertungssystem vorgegebenen Noten und Ausprägungsgrade festlegt, aus, weil hierdurch wegen der vorstehend beschriebenen breiten Vielfalt nicht die Gewähr dafür gegeben ist, zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügenden Beurteilungen zu gelangen (vgl. in diesem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 a.a.O.).

    Auch wenn vom Ansatz her davon auszugehen ist, dass das Maß der Gewichtung einer höherwertigen Tätigkeit grundsätzlich dem Beurteilungsspielraum des Beurteilers unterfällt (so VG Aachen, Beschluss vom 16.09.2016 - 1 L 676/16 -, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, abgedruckt bei juris), vermag alleine dieser Hinweis keine sachlich fundierte Begründung des Umfangs der Berücksichtigung der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben darzustellen, denn es handelt sich um nicht mehr als einen formelhaften Hinweis ohne jede substantielle Aussagekraft (ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 a.a.O; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 B 1459/15 - Beschluss vom 22.06.2016 - 1 B 321/16 - VG Minden, Beschluss vom 10.08.2016 - 10 L 750/15 -, alle abgedruckt bei juris).

    Zusammenfassend ist an dieser Stelle festzuhalten, dass sich die angegriffene Auswahlentscheidung hier als rechtswidrig und den Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin verletzend erweist, weil es der maßgeblichen dienstlichen Beurteilung der Antragstellerin an der erforderlichen Nachvollziehbarkeit und Plausibilität fehlt (im Ergebnis ebenso VG Minden, Beschluss vom 10.08.2016 a.a.O.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 a.a.O.; siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2016 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16
    Unabhängig von den unterschiedlichen Aufgabenbereichen sind die auf dem jeweiligen Dienstposten erbrachten Leistungen am einheitlichen Maßstab des Statusamtes der Vergleichsgruppe zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, abgedruckt bei juris; Beschluss vom 21.12.2016 a.a.O.).

    Dementsprechend gilt der Grundsatz, dass bei gleicher Notenstufe die Beurteilung des Beamten im höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige eines im niedrigeren Statusamt beurteilten Beamten; unzulässig ist es aber, diesen Grundsatz auf die unterschiedlichen Anforderungen von Dienstposten im gleichen Statusamt zu übertragen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 a.a.O.).

    Lediglich ergänzend sei daher an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Beurteilung des Beigeladenen angesichts der gewählten Formulierung vieles dafür spricht, dass die Berücksichtigung der Wahrnehmung einer höherwertigen Tätigkeit sowohl bei der Bewertung der Einzelmerkmale als auch bei der Festsetzung des Gesamturteils erfolgte; dies dürfte eine unzulässige Mehrfachberücksichtigung darstellen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - 1 B 1459/15

    Gewichtung der Zuordnung von Einzelbewertungen zum Gesamturteil einer

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16
    Auch wenn vom Ansatz her davon auszugehen ist, dass das Maß der Gewichtung einer höherwertigen Tätigkeit grundsätzlich dem Beurteilungsspielraum des Beurteilers unterfällt (so VG Aachen, Beschluss vom 16.09.2016 - 1 L 676/16 -, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, abgedruckt bei juris), vermag alleine dieser Hinweis keine sachlich fundierte Begründung des Umfangs der Berücksichtigung der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben darzustellen, denn es handelt sich um nicht mehr als einen formelhaften Hinweis ohne jede substantielle Aussagekraft (ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 a.a.O; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 B 1459/15 - Beschluss vom 22.06.2016 - 1 B 321/16 - VG Minden, Beschluss vom 10.08.2016 - 10 L 750/15 -, alle abgedruckt bei juris).

    Entscheidend für die Beurteilung ist indes nicht der Umstand, dass höherwertige Aufgaben wahrgenommen wurden, sondern es ist auf die Anforderungen des konkreten statusrechtlichen Amtes abzustellen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 -, abgedruckt bei juris), wobei dem Umstand, dass Statusamt und tatsächlich wahrgenommener Dienstposten wertungsmäßig auseinanderfallen, bei der Bildung des Gesamturteils Rechnung getragen werden kann (so Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.11.2015 a.a.O.; siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 a.a.O).

    Zusammenfassend ist an dieser Stelle festzuhalten, dass sich die angegriffene Auswahlentscheidung hier als rechtswidrig und den Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin verletzend erweist, weil es der maßgeblichen dienstlichen Beurteilung der Antragstellerin an der erforderlichen Nachvollziehbarkeit und Plausibilität fehlt (im Ergebnis ebenso VG Minden, Beschluss vom 10.08.2016 a.a.O.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 a.a.O.; siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2016 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16
    Was die Aktualität der maßgeblichen Beurteilung anbelangt, ist diese im Bereich der Bundesbeamten dann zu bejahen, wenn das Ende des letzten Beurteilungszeitraums zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung höchstens drei Jahre zurückliegt (§ 22 Abs. 2 Satz 1 BBG; vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2/15 - Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, jeweils abgedruckt bei juris).

    Auf die Frage, ob es der Antragsgegnerin gelungen ist, im Rahmen dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel zu begründen, kommt es nicht an, denn die Begründung des Gesamturteils hat bereits in der dienstlichen Beurteilung selbst zu erfolgen (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 a.a.O.).

    Unabhängig von den unterschiedlichen Aufgabenbereichen sind die auf dem jeweiligen Dienstposten erbrachten Leistungen am einheitlichen Maßstab des Statusamtes der Vergleichsgruppe zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, abgedruckt bei juris; Beschluss vom 21.12.2016 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2016 - 1 B 1388/15

    Eilverfahren wegen beamtenrechtlicher Konkurrentenstreitigkeit; Geltendmachung

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16
    Es mag zwar sein, dass die Aufgaben des Dienstpostens so gut erfüllt worden sind, dass auch ohne Berücksichtigung der Höherwertigkeit der wahrgenommenen Aufgaben bei jedem Einzelmerkmal die Höchstnote zu vergeben war mit der Folge, dass erst im Rahmen des Gesamturteils der Wertigkeit des Dienstpostens im Vergleich zu anderen angemessen Rechnung getragen werden kann (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2016 - 1 B 1388/15 -, abgedruckt bei juris).

    In der Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 12.07.2016 (1 B 1388/15 a.a.O.) wurde seitens des Gerichts eine Reihe von Fehlern in den maßgeblichen Beurteilungen gerügt; erfolglos blieb das Begehren des dortigen Antragstellers alleine deshalb, weil die Möglichkeit, dass er bei einem neuen Auswahlverfahren zum Zuge hätte kommen können, als realitätsfern bezeichnet wurde.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16
    Sie dient der Verwirklichung des mit Verfassungsrang (Art. 33 Abs. 2 GG) ausgestatteten Gebots, Beamte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung einzustellen, einzusetzen und zu befördern, wobei sie ihre wesentliche Aussagekraft erst aufgrund ihrer Relation zu den Bewertungen in dienstlichen Beurteilungen anderer Beamten erlangt (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16/02 -, abgedruckt in juris).

    Das abschließende Gesamturteil soll die entscheidende zusammenfassende Bewertung der dienstlichen Leistungen des Beamten darstellen, hierdurch soll der Vergleich mit anderen Beamten als potentiellen Beförderungskonkurrenten ermöglicht werden, es soll sowohl dem Dienstherrn als auch dem betroffenen Beamten Aufschluss darüber geben, wo der Einzelne im Leistungswettbewerb einzuordnen ist (so BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16
    Soll ein Beamter als Inhaber eines - bezogen auf sein Statusamt - höherwertigen Dienstpostens befördert werden, ohne dass er sich leistungsmäßig mit Beamten vergleichen lassen muss, die ihrem Statusamt entsprechend eingesetzt werden, ist ein solches Verfahren nur dann mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, wenn bereits der Beförderungsdienstposten seinerzeit aufgrund einer Bewerberauswahl in Anwendung des Prinzips der Bestenauslese vergeben worden ist (OVG Hamburg, Beschluss vom 08.05.2015 - 5 Bs 227/14 -, abgedruckt bei juris), sich die Auswahl nach Leistungskriterien also auf den Zeitpunkt der Vergabe der höherwertigen Dienstpostens vorverlagert hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010 - OVG 6 S 41.09 -, sowie VG Ansbach, Beschluss vom 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072 -, jeweils abgedruckt bei juris).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16
    Bei einem Vergleich des Gesamtergebnisses sind auch etwaige Unterschiede im Maßstab der Beurteilung der Bewerber zu berücksichtigen, etwa dann, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen (BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, abgedruckt bei juris).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

  • VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457

    Auswahlentscheidung - Leistungsvorsprung bei gleichem Gesamturteil im höheren

  • VG Aachen, 16.09.2016 - 1 L 676/16

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; höherwertige Tätigkeit;

  • OVG Hamburg, 08.05.2015 - 5 Bs 227/14

    Ausschluss eines Beamten vom Auswahlverfahren der Deutschen Postbank AG;

  • OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien i.d.F. v.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 B 321/16

    Berücksichtigung der höherwertigen Beschäftigung eines Beamten in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 1 B 206/15

    Anforderungen an die Besetzung der Ämter einer Besoldungsgruppe aus der

  • VGH Bayern, 07.10.2015 - 6 CE 15.1932

    Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichte, Rechtsfehlerhaft, Dienstherr,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 6 S 41.09

    Beförderung eines Beamten im Bereich des gehobenen Auswärtigen Dienstes

  • VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072

    Im Einzelfall begründeter Eilantrag bei Beförderungskonkurrenz

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

  • VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12

    Der Kläger steht als Zolloberinspektor (A 10 BBesO) bei dem Hauptzollamt

  • VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97

    Einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit - zum

  • VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens - Ernennungskompetenz - Abweichung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2020 - 1 B 202/20

    Beförderungsvoraussetzung Erprobung offensichtlich rechtswidrig Untersagung der

    vgl. insoweit auch VG Darmstadt, Beschlüsse vom 8. August 2019 - 1 L 5184/17.DA -, juris, Rn. 86, und vom 21. Februar 2017 - 1 L 3064/16.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 1 B 498/17

    Berücksichtigen eines höherwertigen Einsatzes auf der Ebene der Einzelbewertungen

    - in der Sache ebenso das vom Verwaltungsgericht zitierte obiter dictum im Beschluss des VG Darmstadt vom 21. Februar 2017 - 1 L 3064/16.DA -, juris, Rn. 65, wonach die Berücksichtigung eines höherwertigen Einsatzes sowohl bei der Bewertung der Einzelmerkmale als auch bei der Festsetzung des Gesamturteils eine "unzulässige Mehrfachberücksichtigung" darstellen soll - hat die Antragsgegnerin mit ihrem fristgerechten Beschwerdevorbringen, die Beurteiler werteten die Ausübung der höherwertigen Tätigkeit zwar auf beiden Ebenen (Einzelnoten/Gesamturteil), dies aber einheitlich, durchgreifend in Frage gestellt.
  • VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15

    Dienstliche Beurteilung der Postbeamten

    Insbesondere in Verwaltungseinheiten mit hohem Personalaufkommen, in denen Beurteilungen gerade auch in Hinblick auf eine leistungsabhängige Entgeltzahlung jährlich vorzunehmen sind, kann ein derart standarisiertes Verfahren geeignet und geboten sein, eine hohe Anzahl von vergleichbaren Beurteilungen in einem vergleichsweise eng bemessenen Zeitrahmen durchzuführen (siehe auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2016 - 5 Bs 212/15 -, Rn. 24, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 1 L 3064/16.DA -, Rn. 39, juris; ferner vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. November 2015 - 6 CE 15.2233 -, Rn. 15, juris).

    Zum einen sind nämlich die auf dem jeweiligen Dienstposten erbrachten Leistungen am einheitlichen Maßstab des Statusamtes der Vergleichsgruppe zu beurteilen, nicht aber anhand der Leistungen aus dem Vorjahr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - Rn. 18, juris; siehe auch VG Darmstadt, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 1 L 3064/16.DA -, Rn. 62, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - 1 B 38/20

    Besetzung der zugewiesenen Beförderungsplanstellen der Wertigkeit A 12 mit einem

    vgl. insoweit auch VG Darmstadt, Beschlüsse vom 8. August 2019 - 1 L 5184/17.DA -, juris, Rn. 86, und vom 21. Februar 2017 - 1 L 3064/16.
  • VG Berlin, 27.03.2017 - 28 L 19.17

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten der Deutschen Telekom; Begründung der

    Daher hätte es zumindest in der dienstlichen Beurteilung des Antragstellers einer gesonderten Begründung zur Umsetzung der Noten der Einzelkriterien von der 5-stufigen Skala auf die 6-stufige Skala des Gesamtergebnisses bedurft (so auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. März 2017 - 1 B 138/17 -, juris Rn. 14; VG Darmstadt, Beschluss vom 21. Februar 2017 - VG 1 L 3064/16.DA-, juris Rn. 52 f.).
  • VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Hiergegen legte die Antragstellerin mit Schreiben vom 13.12.2016 Widerspruch ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim erkennenden Gericht (Az. 1 L 3064/16.DA).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht